Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Haftungsfalle für Arbeitgeber
Gemäß § 1 a BetrAVG haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass von den künftigen Entgeltansprüchen durch Entgeltumwandlung Beträge für ihre betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Für die dadurch begründeten Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge hat der Arbeitgeber einzustehen, auch wenn eine Direktversicherung abgeschlossen wird und diese nicht leistet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Der Dritte … Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Haftungsfalle für Arbeitgeber weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden